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Persönliche Abklärung und Beratung

Wir als Spitex verfügen über jahrelange Erfahrung in der ambulanten Pflege und Betreuung zu Hause. Wir erleben immer wieder, dass Ängste, Unsicherheit und Unwissenheit am Anfang unserer Arbeit und Dienstleistung stehen. Das Erstgespräch ist daher auch als gemeinsamen Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden und ihren Angehörigen angelegt. Der Fokus ist auf das persönliche Kennenlernen und den Vertrauensaufbau gerichtet. Wir hören genau zu, sehen hin und verstehen was Ihr persönlicher Bedarf und Ihre ganz eigenen Bedürfnisse sind. Bei uns gibt es keine Patienten, bei uns gibt es nur Menschen mit ihrer ganz eigenen Lebensgeschichte.

Mit Empathie und Menschlichkeit beraten wir individuell und bedürfnisgerecht.

Für den individuellen Massnahmenplan werden alle Umstände zu Hause erfasst. Der Einbezug von Ihnen und allenfalls von Drittpersonen ist viel wert und ergeben gepaart mit unserer Erfahrung ein abgerundetes Gesamtbild der Pflege- und Betreuungssituation.

Wir verstehen uns als Drehscheibe einer interprofessionellen Zusammenarbeit (Ärzteschaft, Fachspezialisten, Regionaler Sozialdienst, Freiwilligen, Angehörigen).

Im Laufe unserer Einsätze werden die Planung und Rückmeldungen situativ und auch routinemässig überprüft, um die Gesamtsituation zu evaluieren und allenfalls mit Ihnen besprochen und bedarfsgerecht angepasst. Beratung und auch Instruktion gehören bei uns zum Alltag mit dem Ziel, die Selbstständigkeit zu erhalten oder zu fördern, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, aber auch familiäre Bezugspersonen möglichst wirksam zu entlasten.


Unser Angebot  massgenschneidert für Sie:

Abklärung und Beratung

  • Abklärung des Pflegebedarfes
  • Beratung und Anleitung von Kunden/Angehörigen bei Handhabung von Hilfsmitteln und Pflegeverrichtungen, wie z.B. Injektionen, Umgang mit Blasenkatheter
  • Koordination mit Ärzten und anderen Fachpersonen
  • Gesundheitsberatung und -förderung sowie Prävention
  • Vermittlung von weiteren unterstützenden Massnahmen

Grundpflege

  • Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Gehtraining, Mobilisation
  • Transfer mit Hilfsmitteln
  • Prophylaxen und Bewegungsübungen
  • Dekubitusprophylaxe und Hautpflege
  • Beine einbinden und Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege wird durch Ihren Hausarzt, Spezialisten oder andere Fachpersonen verordnet. Wir führen die Untersuchungen und therapeutischen Massnahmen aus, wie

  • Messung und Überwachung der Vitalzeichen
  • Blutentnahmen (kapillär und venös)
  • Massnahmen zur Atemtherapie oder -unterstützung
  • Richten, Verabreichen und Organisieren von Medikamenten
  • Injektionen
  • Infusionstherapie
  • Umgang mit implantierten Kathetersystemen
  • Massnahmen zur Blasen- oder Darmentleerung
  • Medizinisch indizierte Fuss- und Nagelpflege

Anleitung zur Selbsthilfe für Kundinnen, Kunden und Angehörige, Pflegeanleitung und Beratung

  •  
  • Pflegeanleitung und Beratung
  • Punktuelle Entlastungsangebote
  • Beschaffung von Hilfsmitteln und Pflegematerial
  • Unterstützung und Koordination mit Ämtern und Kranken- und Unfallversicherungen

Häufig gestellte Fragen:

Was bedeutet SPITEX?

Spitex bedeutet Spital externe Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege, das heisst Hilfe, Pflege und Beratung ausserhalb des Spitals oder Heims, bei Ihnen zu Hause.

Was bezweckt die Spitex?

Dank SPITEX-Leistungen – z.B. Krankenpflege oder Unterstützung im Haushalt etc. – können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zuhause in ihrer gewohnten Umgebung sein.

SPITEX bezweckt aber auch eine frühzeitige Rückkehr aus einer stationären Institution (z.B. Spital) nach Hause.

Wo hat die Spitex Grenzen?

Die gemeinnützige Spitex hat dort Grenzen, wo die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, medizinischen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist.

Wie geht man vor, wenn man die Spitex braucht?

Ihre Anmeldung erfolgt:

  • Persönlich
  • Über ihre Angehörigen
  • Arzt, Spital, Rehab
  • Regionaler Sozialdienst

Sie erreichen uns:

  • Telefonisch 062 961 54 66
  • Elektronisch: Mail (spitex@sgol.swiss ) oder OPAN
  • Oder schauen Sie bei uns an den Standorten Herzogenbuchsee inkl. Aarwangen oder Niederbipp persönlich vorbei.

Wir werden mit Ihnen einen Termin für ein Abklärungsgespräch vereinbaren.

Was genau beinhaltet die Bedarfsabklärung?

Diese wird durch eine Pflegefachperson durchgeführt. Das Gespräch richtet sich nach den Vorgaben der Krankenversicherter. Es dauert rund eine Stunde je nach Komplextität der Kundensituation. Es findet zu Hause oder auch im Spital, Klinik, Rehab.

Ziel: Erfassen des pflegerischen, therapeutischen und betreuenden Bedarfs.

Langzeitkunden: Die Bedarfsabklärung findet mindestens alle sechs Monate oder früher bei situativer Statusveränderung früher statt. Der Hausarzt wird das ausgefüllte Formular, die Bedarfsmeldung, unterzeichnen, welches die Spitex im Anschluss an die Krankenkasse sendet.

Kann ich mich auf ein Abklärungsgespräch vorbereiten?

Je mehr Informationen in ein Abklärungsgespräch einfliessen, desto optimaler können unsere Dienstleistungen auf ihren Bedarf und ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

  • Personalien
  • Versicherungs- oder AHV.Nr
  • Kontaktpersonen
  • Arzt; Spezialist
  • Patientenverfügung (falls vorhanden)
  • Krankenunterlagen nach Übertritt aus einer medizinisch, therapeutischen Institution
  • «Reservehausschlüssel, falls bei den Einsätzen die Türe nicht durch jemanden geöffnet werden kann» - Sie erhalten für die Abgabe des Hausschlüssels einen Beleg. Ihr Schlüssel wird in der Spitex in einem Tresor aufbewahrt. Die Schlüsselkontrolle wird täglich durchgeführt. Der Schlüssel wird nur von den Mitarbeitenden verwendet, welche bei Ihnen im Einsatz geplant sind. Sie haben auch die Möglichkeit einen Schlüsseltresor zu Hause zu montieren oder ihn zu hinterlegen – Eigenverantwortung. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen einen Schlüsseltresor zu montieren, dann haben in möglichen Notfallsituationen auch andere Personen rasch den Zutritt.

Wie regelmässig findet eine Bedarfsabklärung statt?

Situativ oder routinemässig alle 3 bis 6 Monate. Auch Sie können jederzeit die Überprüfung der Dienstleistungen anfordern.

Die Bedarfsabklärung dient zur Evaluation des Kundenbedarfes/ Spitexeinsätze im Rahmen der wzw-Kriterien, mittels Bedarfsmeldung z.Hd. der Krankenkasse

Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW)

Wird die Bedarfsabklärung von der Krankenkasse bezahlt?

Ja dies wird von der Krankenkasse übernommen. Der Bedarf ist ausgerichtet auf pflegerische und therapeutische Massnahmen. Diese werden durch die Pflegefachperson festgelegt unter Absprache mit Ihrem Arzt. Ihre Bedürfnisse und die damit verbundenen Dienstleistungsangebote (Wahlleistungen) bestimmen Sie. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

 

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