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Anmeldung für Privatpersonen

Wünschen Sie für sich oder eine Ihnen nahestehende Person umfassende Pflege und Betreuung, hauswirtschaftliche Dienstleistungen oder sonstige Entlastungangebote? Die Anmeldung in unserer SPITEX-Organisation ist schnell und unkompliziert.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unkompliziert, schnell und menschlich.


Gerne können Sie sich bei uns wie folgt anmelden:

  • Telefonische Anmeldung 062 961 54 66:
    Beim Telefongespräch werden wir bereits einige Daten aufnehmen, innert kurzer Zeit wird mit Ihnen ein Abklärungsgespräch vereinbart.
  • Anmeldung per Mail:
    Bitte erwähnen Sie im Mail, wie Sie am besten telefonisch erreichbar sind, damit ein Abklärungsgespräch vereinbart werden kann. spitex@sgol.swiss
  • Direkte Anmeldung über OPAN® (webbasiertes Online-Patientenanmeldesystem, rund um die Uhr verfügbar und zeitsparend)
     
  • Anmeldung über den Hausarzt oder den Spezialisten.
    Sprechen Sie mit Ihrem Vertrauensarzt oder Spezialisten. Er wird umgehend die Anmeldung tätigen und wir werden uns mit Ihnen oder Ihrem Angehörigen in Verbindung setzen.

Häufig gestellte Fragen:

Ich möchte eine Anmeldung machen. Muss man zuerst zum Hausarzt?

Nicht unbedingt. Sie selbst, ihre Angehörigen können Sie auch bei uns anmelden. Ihr Hausarzt wird die von der SPITEX-Mitarbeitenden erstellten Bedarfsmeldung visieren zu Handen der Krankenkasse.

Es können alle Personen die Spitex kontaktieren und Hilfe anfordern. Die Spitex klärt den Bedarf und die Bedürfnisse ab. Pflegerische Leistungen sind durch eine Ärztin oder einen Arzt anzuordnen. Ohne diese Anordnung wird die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen.

Wer bestimmt, welche Spitex-Dienstleistungen erbracht werden?

Der Bedarf von Leistungen der Grundversicherung (Abklärung, Beratung, Grund- und Behandlungspflege und die Spezialleistungen Psychiatrie, Wundexpertise, Palliative Care) wird durch eine Pflegefachperson ermittelt und in der Bedarfsmeldung z.Hd. des Hausarztes dokumentiert.
Pflegerische Leistungen: Die Spitex klärt den Bedarf der pflegerischen Betreuung ab. Laut Gesetz muss diese Bedarfsabklärung von ärztlicher Seite genehmigt werden, damit die Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden.

Die Bedürfnisse von Kunden/Angehörigen sind Wahlleistungen. Der Kunde/Angehörige bestimmt Art, Dauer und Häufigkeit der gewünschten Leistung – sie dienen zur Entlastung und Steigerung der Lebensqualität. 

Hauswirtschaftliche und Sozialbetreuerische Leistungen: Die Spitex klärt den Bedarf der Leistungen unter Einbezug des sozialen Umfeldes ab. Diese werden nicht oder nur über die Zusatzversicherung übernommen.

 

Werden die Daten bei einer Online-Anmeldung (OPAN) verschlüsselt?

Datenschutz und Datensicherheit sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren. Auch für den einfachen Dokumententransfer an die Spitex-Organisation, ähnlich einer geschützten E-Mail-Nachricht, kann das System OPAN® genutzt werden.

Ist ein Abklärungsgespräch immer zwingend?

Bei Leistungen der Grundversicherung (Abklärung, Beratung, Grund- und Behandlungspflege und die Spezialleistungen Psychiatrie, Wundmanagement, Palliative Care) wird eine Pflegefachperson immer ein Abklärungsgespräch durchführen, um die Situation zu ermitteln und in der Bedarfsmeldung zu Handen des Hausarztes zu dokumentieren. Ein Abklärungsgespräch dauert in der Regel 1 Stunde, je nach Komplexität.

Was wird bei einem Abklärungsgespräch besprochen?

Das Abklärungsgespräch wird durch eine Pflegefachperson durchgeführt. Das Gespräch richtet sich nach den Vorgaben der Krankenversicherter. Es dauert rund 1 Stunde, je nach Komplextität der Kundensituation. 

Ziel: Erfassen des pflegerischen, therapeutischen und betreuenden Bedarfs.

  • Leistungsart, Dauer, Häufigkeit
  • Häusliche Situation
  • Betreuendes Netzwerk

Langzeitkunden: Die Bedarfsabklärung findet mindestens alle sechs Monate oder bei situativer Statusveränderung früher statt. Der Hausarzt wird das ausgefüllte Formular, die Bedarfsmeldung, unterzeichnen, welches die Spitex im Anschluss an die Krankenkasse sendet

Kann ich als Angehörige/r beim Abklärungsgespräch dabei sein?

Im Vordergrund steht immer der Wunsch des Kunden/der Kundin. Dieser respektieren wir immer.
Die Anwesenheit eines Angehörigen kann gerade in komplexen Pflege- und Betreuungssituationen hilfreich sein, um ein umfassendes Unterstützungsangebot auszuarbeiten.

Kann man Spitex-Dienstleistungen auch nur einmalig in Anspruch nehmen?

Ja selbstverständlich kann man die Spitex auch «nur» für einen einmaligen Besuch anfordern für beispielsweise Instruktionen, Schulungen, Injektion usw.

Möchten Sie uns etwas mitteilen oder sehen Sie Optimierungspotential bei unseren Dienstleistungen? Dann können Sie dies in unserer Feedbackbox platzieren oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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