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Pflegende Angehörige

Kümmern Sie sich um ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person?
Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, Ihre wertvolle Arbeit bei uns zu fairen Bedingungen auszuführen und dafür eine angemessene Entlohnung zu erhalten.

Lesen Sie in unserem Merkblatt Bedingungen.  Download more variants from https://tabler-icons.io/i/arrow-narrow-right

Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Pflege Ihres Angehörigen.

Die Vorteile für Sie auf einen Blick
Sie bleiben eine vertraute und wichtige Bezugsperson für Ihren Angehörigen – und erhalten gleichzeitig einen professionellen, sicheren Rahmen für Ihre Pflegearbeit.

  • Sie pflegen weiterhin einen Menschen, der Ihnen nahesteht

  • Anerkennung und Wertschätzung für Ihre sinnvolle Tätigkeit

  • Faire Entlohnung für Ihre geleistete Pflege

  • Klare und faire Anstellungsbedingungen gemäss SGOL-Vertrag

  • Fachliche Begleitung durch eine feste Ansprechperson

  • Regelmässige, unterstützende Einschätzung des Pflegebedarfs

  • Zusätzliche Entlastungsangebote durch die SPITEX Genossenschaft Oberaargau Land

Gemeinsam verfolgen wir eine klare Vision:
Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem eigenen Zuhause so lange wie möglich zu ermöglichen.

Lesen Sie das Interview mit Frau Y., welche sich als pflegende Angehörige bei uns angestellt hat.

Gerne klären wir weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an 062 961 54 66 oder schreiben Sie uns eine Email an spitex@sgol.swiss für eine persönliche Kontaktaufnahme durch eine Fachperson.

Häufige Fragen:

Wen darf die SPITEX als pflegenden Angehörigen anstellen?

  • Familie und direkte Verwandte
  • Ehepartner oder Lebenspartner/-in
  • Nachbaren oder/und Freunde aus dem direkten Lebensumfeld

Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein für eine Anstellung?

  • Die anzustellende Person muss einen ausreichenden Gesundheitszustand (psychisch und physisch) vorlegen können (wird vorgängig durch uns geprüft)
  • Die anzustellende Person darf maximal 75 Jahre alt sein
  • Die anzustellende Person muss mindestens einen Pflegehelferkurs (SRK) im Laufe des ersten Anstellungsjahres absolvieren oder über eine assistenz, sekundär oder tertiär Ausbildung verfügen
  • Die pflegebedürftige Person ist auf Pflegeleistungen gemäss KLV 7 Kategorie C "Massnahmen der Grundpflege" angewiesen

Welche Arbeiten darf ich verrichten?

Im Rahmen einer Anstellung bei der Spitex können Angehörige Pflegeleistungen gemäss Ihrem Ausbildungsgrad erbringen. Als Mindestanforderung gilt der SRK-Kurs, welcher innerhalb des ersten Jahres absolviert werden muss. Mit einer SRK-Grundausbildung können Pflegeleistungen der Stufe C (Massnahmen der Grundpflege) vornehmen. Falls ein höherer Ausbildungsgrad (FaGe oder Dipl. Fachperson) vorgewiesen wird, werden die Pflegeleistungen in Absprache und gemäss dem Bedarf von der SPITEX Genossenschaft Oberaargau Land definiert. Weitere Rahmenbedingungen werden vertraglich geregelt.

Wie gehe ich vor für eine mögliche Anstellung und was sind die nächsten Schritte?

  • Melden sie sich telefonisch bei uns.
  • Bei einem ersten Telefongespräch werden bereits erste Rahmenbedingungen/Voraussetzungen und die Pflegeleistungen besprochen.
  • Falls alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird ein persönliches Erstgespräch bei der zu pflegenden Person vor Ort durchgeführt.
  • Vor Ort wird der Pflegebedarf und die Pflegesituation begutachtet und die Rahmenbedingungen nochmals erläutert. Zudem wird die physische und psychische Situation durch die Fachperson beurteilt.
  • Wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird ein Anstellungsvertrag (immer nur auf Monatsbeginn) erstellt.
  • Nach Unterzeichnung des Anstellungsvertrages wird mit der Bezugsperson ein Termin zur Bedarfsabklärung und Einführung in die Pflege vereinbart. Ab dem Zeitpunkt der Bedarfsabklärung können die Pflegeleistungen während der Arbeitszeit erbracht und vergütet werden.

Welche Rechte und Pflichten?

  • Minds. SRK-Grundausbildung im ersten Jahr.
  • Die Spitex-Betriebe sind verpflichtet, die Qualität der Pflege durch die Fallführung (Tertiärmitarbeitende) systematisch zu überprüfen.
  • Im Rahmen der Qualitätskontrolle werden folgende Schwerpunkte beobachtet:
  • Qualitativhochwertige und korrekt durchgeführte Pflegetätigkeiten
  • Einhalten der Hygienestandards (Händehygiene, Arbeitshygiene)
  • Bedarf an Hilfsmittel und korrektes Anwenden
  • Einhalten des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit
  • Fachlich korrekte und täglich durchgeführte Verlaufsdokumentation
  • Pflegeleistungen unterliegen wie allen Angestellten der SGOL einer Dokumentationspflicht (mind. einmal täglich) und müssen korrekt erfasst werden. Diese dient der Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Die bei der Bedarfsermittlung vorgegebene Tagesarbeitszeit muss eingehalten werden.
  • Es dürfen nur Arbeiten gemäss der Bedarfsabklärung und dem Ausbildungsgrad ausgeführt und als Arbeitsleistung für eine Entlöhnung beantragt werden.
  • Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Ferien, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein Mitarbeitergespräch
  • Pflegende Angehörige erhalten eine direkte Ansprechperson, welche sie bei der Pflege begleitet und unterstützt

SRK Kurse

Für die Anstellung können Sie innerhalb eines Jahres einen verkürzten SRK-Pflegekurs für Angehörige absolvieren. 
Hier der Link zu den Kursen des SRK

 

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