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Tarife und Finanzierung

Für uns ist es wichtig, dass wir uns um das Wohl und die Gesundheit des Menschen und seinen individuellen Bedürfnissen kümmern können – ohne zusätzliche Ängste und Sorgen zu haben. Aber leider können auch finanzielle Ängste und administrative oder organisatorische Überforderung zusätzlich das Leben unnötigerweise erschweren. Wir beraten und helfen gerne weite - wir arbeiten auch hier höchst diskret.

Finanzielle Ängste? Das muss nicht sein. Sprechen Sie mit uns - wir finden Lösungen.


Die Leistungen der Spitex werden durch einen Haus- oder Facharzt verordnet und werden so von der Krankenkasse übernommen. Zusatzleistungen werden z.T. von den Zusatzversicherungen übernommen. Und sollte das Geld trotzdem ein Problem darstellen, helfen wir gerne weiter. Wir verfügen über viel Erfahrung in unserem Netzwerk an Behörden und Ämtern bezüglich Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen und Sozialgeldern. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, damit Sie sich nicht zusätzlich finanzielle Sorgen machen müssen.

Die SPITEX Genossenschaft Oberaargau Land verfügt über Spendegelder, welche sich für das Wohl unserer Gemeinde einsetzt. Dank der Mitgliedschaften und den Spenden können soziale Projekte und Menschen mit bescheidenen Mitteln unserem Versorgungsgebiet unterstützt werden.
Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft oder Spende?


Häufig gestellte Fragen:

Wer bezahlt die Spitex?

Die pflegerischen Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) von der Krankenkasse übernommen, sofern diese ärztlich verordnet wurden.

Es gelten folgende Tarife gegenüber den Krankenkassen:

  • Abklärung und Beratung CHF 76.90 /Std.
  • Behandlungspflege   CHF 63.00 /Std.
  • Grundpflege   CHF 52.60 /Std.

In den Ansätzen sind die Wegkosten inbegriffen. Es werden keine Zuschläge für Pflegeverrichtungen nachts, an den Wochenenden und an allgemeinen Feiertagen in Rechnung gestellt.

Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.

Der Kunde/die Kundin bezahlt:

  • Selbstbehalt / Franchise bei der Krankenversicherung
  • sog. Patientenbeteiligung (bei Patienten ab 65 Jahren, wenn es Leistungen nach KVG sind)

Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht. Erkundigen Sie sich bitte vor Ort bei Ihrer lokalen Spitex-Organisation.

Wie funktioniert die Finanzierung von Spitex-Dienstleistungen?

Damit unsere Pflegeleistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden können, wird Ihr Hausarzt die Bedarfsmeldung der Pflegefachperson der Spitex z.Hd. der KK unterzeichnen. Dies gilt nicht als Kostengutsprache, sondern als Einschätzung des Pflegeaufwandes. Die Leistungen, welche durch die Grundversicherung übernommen werden, sind im Krankenversicherungsgesetz geregelt.

Menschen ab 65-jährig zahlen anteilsmässig die gesetzlich bestimmten CHF 15.35/Std. max. pro Tag.

Gerne stehen wir oder unsere Partner Ihnen zur Verfügung für Fragen rund um Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung.

Stossen Menschen an Ihre finanziellen Grenzen, beraten wir Sie gerne. Spenden machen es uns möglich, bedürftige Menschen in einer herausfordernden  Lebenssituation zu unterstützen. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

Was übernimmt die Krankenkasse und was nicht?

Folgende Dienstleistungen der Spitex werden normal über die Krankenkasse verrechnet.

  • Abklärung, Beratung, Instruktion
  • Grund- und Behandlungspflege
  • Spezialleistungen: Psychiatrie, Palliative Care
  • Wundexpertise
  • Diabetische Fusspflege

Für diese Leistungen stellt eine Pflegefachperson eine  Bedarfsmeldung zu Hd. des Hausarztes und z.Hd. Krankenkasse aus.

Die Leistungen entsprechen dem Bedarf und den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW). Diese spielen sowohl für die Bestimmung und Überprüfung von Pflichtleistungen der OKP (Art. 32 und 33 KVG) als auch bei der Erbringung von medizinischen Leistungen (Einsatz und Mittel) im Einzelfall (Art. 56 KVG) eine zentrale Rolle.

Wird bei einem Unfall auch die Patientenbeteiligung verrechnet?

Nein. Auf pflegerische Leistungen, die über die UV, MV oder IV abgerechnet werden, darf keine Patientenbeteiligung erhoben werden. Bei der Aufnahme von Klientinnen und Klienten muss klar sein, welche Versicherung zuständig ist (Auskunftspflicht der Klientinnen und Klienten).

Bei Personen, die bei einem Krankenversicherer unfallversichert sind (z.B. Personen ohne Erwerbsarbeit, Rentner) läuft auch ein Unfall über das KVG (vgl. auch Art. 8 KVG), die Patientenbeteiligung muss somit erhoben werden.

  • Folgende Dienstleistungen werden möglicherweise von ihrer Zusatzversicherung übernommen:

Sogenannte Wahlleistungen fallen nicht unter die Grundversicherung. Möglicherweise deckt Ihr Zusatzversicherungsvertrag diese Dienstleistungen.

Stossen Menschen an Ihre finanziellen Grenzen, beraten wir Sie gerne. Spenden machen es uns möglich, bedürftige Menschen in einer herausfordernden Lebenssituation zu unterstützen. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

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